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AGB PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen TF-WebMedia, VN-Easyweb, suchmade und IT & TK Shop
im Nachfolgenden Web-Master-Team genannt.
§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit Web-Master-Team gelten ausschließlich diese
Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
Angebote von Web-Master-Team in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine
verbindliche Zusicherung erfolgt.
Web-Master-Team recherchiert und kalkuliert für ihre Arbeit sorgfältig.
Dafür benötigt Web-Master-Team manchmal etwas Zeit. Der Kunde ist daher 30 Tage an seinen Auftrag gebunden. Sollte Web-Master-Team nicht binnen 10 nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser
Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
§ 2 Leistungsumfang
Web-Master-Team bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Anpassung
und Pflege von Websites, sonstige Grafikdienstleistungen, Einarbeitung und Schulungen, CD-ROMProduktion

Web-Master-Team erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und
Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten
von Web-Master-Team, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und
Erweiterungswünsche muss Web-Master-Team nur berücksichtigen, wenn
sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Web-Master-Team zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Web-Master-Team dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für
eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung
durchführbar ist, soweit Web-Master-Team schriftlich darauf hingewiesen
hat.
Web-Master-Team ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die
Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit
noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung
und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende
Vereinbarung getroffen wurde.
Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu
vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles
auch ohne Mahnung an.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, muss der Kunde damit rechnen, dass seine
Webseite teilweise abgeschaltet wird.
Der Kunde muss damit rechnen, dass Web-Master-Team Zahlungen
zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten
entstanden, so kann ... Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Web-Master-Team ist berechtigt, für Webdesign- oder
Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu
verlangen.
§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform.
Ist für die Leistung von Web-Master-Team die Mitwirkung des Kunden
erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser
Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder
Softwaredefizite), soweit sie Web-Master-Team nicht bekannt waren
oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Soweit Web-Master-Team ihre vertraglichen Leistungen infolge
Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für Web-Master-Team
unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für ... keine nachteiligen
Rechtsfolgen ein.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen
Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand
orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen von Web-Master-Team nach Maßgabe der von Web-Master-Team zu seiner
Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Web-Master-Team die Abnahmebereitschaft mitteilt.
Die Leistungen von Web-Master-Team gelten als abgenommen, wenn Web-Master-Team die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung
des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten
sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20
Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln
verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz
stellt oder Web-Master-Team damit beauftragt, soweit die
Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Web-Master-Team erbrachten Leistungen beruht.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der
Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in
digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit Web-Master-Team dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen
unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt,
gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Web-Master-Team keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht
verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus
fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher,
Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn Web-Master-Team dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine
Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren
Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur
Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Web-Master-Team wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Web-Master-Team
unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und
Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon
unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege,
insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
§ 7 Nutzungsrechte
Web-Master-Team räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit
Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt
Web-Master-Team Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des
Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine
Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der
Leistungen von Web-Master-Team
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Web-Master-Team über den
Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
Web-Master-Team geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden
davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag
erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
Web-Master-Team nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes
Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen
werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial
nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Web-Master-Team keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Web-Master-Team wird sich
in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
Web-Master-Team kann dem Kunden die Kosten für fremdes
Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von
...15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter
Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website
nutzen. Wird Web-Master-Team vom Lizenzgeber in Anspruch genommen,
weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Web-Master-Team zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens
verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, Web-Master-Team über jede unrechtmäßige
Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der
gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Web-Master-Team
dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen Web-Master-Team z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Web-Master-Team
unverzüglich darüber informieren.
§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt Web-Master-Team das Recht ein, das Logo von Web-Master-Team und ein Impressum in die Websites des Kunden
einzubinden und diese miteinander und der Website von Web-Master-Team zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere
Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode
angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Web-Master-Team behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie
Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu
verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken
aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Web-Master-Team
innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme
beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Web-Master-Team ausgebessert oder
ausgetauscht. Web-Master-Team behebt die Mängel kostenfrei oder stellt
dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel
nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand
abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände
installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6 Abs. 4) beachten.
Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel
gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und
Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung
beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht
erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann
der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde
des Web-Master-Team binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels
eines eingeschriebenen Briefes rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Web-Master-Team innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden.
Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel,
insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B.
durch Fehlerprotokolle).
§ 10 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet Web-Master-Team unbeschränkt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Web-Master-Team Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Web-Master-Team
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Web-Master-Team und deren
Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser
bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B.
Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
Web-Master-Team haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im
Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden
werden also von der Haftung nicht erfasst.
§ 11 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von
Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit
sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software
durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
Web-Master-Team speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -
abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen
Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene
Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des
Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie
Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Web-Master-Team weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand
der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen
optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§ 13 Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich
gekündigt wird.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß
gegen § 7 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen
Monat in Verzug ist, kann Web-Master-Team fristlos kündigen.
§ 14 Mitteilungen
Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die
unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung
(Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht
enthalten.
Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder
Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie
beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines
Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche
Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei
Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von
einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt
werden.
§ 15 Schiedsklausel
Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen
Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich
Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung.
Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet,
wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den
Obmann.
Ort des Schiedsverfahrens ist Gütersloh. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen
Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.
Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.
Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide
schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.
Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die
Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in
jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.
Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und
Aufwendungsersatz.
Das Oberlandesgericht Köln wird als zuständiges Gericht im Sinne des § 1062 ZPO vereinbart.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Gütersloh vereinbart. Als
Gerichtsstand wird in diesem Fall Gütersloh vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so
bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige
Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich
am nächsten kommt.